Erstanmeldung beim Arbeitsamt

Jeder von uns kann irgendwann in seinem Leben in eine Situation kommen, in der er keine andere Wahl hat, als das Arbeitsamt aufzusuchen. In der Gesellschaft herrscht immer noch die Vorstellung vor, dass die Anmeldung beim Arbeitsamt etwas ist, wofür man sich schämen muss. Das ist aber nicht der Fall. Das "Arbeitsamt" ist in erster Linie dazu da, uns nicht nur bei der Arbeitssuche zu helfen, sondern auch in Härtefällen unsere Krankenversicherung oder das Arbeitslosengeld zu bezahlen. Genauso wird die Zeit, die wir beim Arbeitsamt verbringen, auf unsere Rente angerechnet.
WAS HABEN SIE MIT?
Wenn Sie sich zum ersten Mal anmelden, müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen dabei haben. Wenn Sie sich direkt nach der Schule anmelden, müssen Sie einen gültigen Ausweis und einen Nachweis über Ihren höchsten Bildungsabschluss mitbringen. Wenn Sie sich bewerben, nachdem Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen haben, benötigen Sie noch mehr Dinge. Denken Sie an Ihren Personalausweis, einen Nachweis über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder eine Arbeitsvereinbarung und eine Kreditauskunft. Wenn Sie außerdem Arbeitslosenunterstützung beantragen, sollten Sie eine Bescheinigung über den Durchschnittsverdienst vorlegen.
WANN UND WO BEWERBEN SIE SICH?
Um sicherzugehen, dass alles richtig gemacht wird, ist es ratsam, sich innerhalb von drei Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder des Schulabschlusses beim Arbeitsamt zu melden. Es ist jedoch kein Problem, wenn Sie später kommen. Wenn Sie Ihren Antrag innerhalb von 30 Tagen stellen, entstehen keine Schulden bei der Krankenkasse. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass das Arbeitslosengeld ab dem Tag gezahlt wird, an dem Sie sich beim Arbeitsamt melden. Früher galt die Regel, dass Sie sich bei dem Arbeitsamt melden mussten, in dessen Bezirk Sie wohnen. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Sie können sich bei dem Amt melden, in dem Sie sich die meiste Zeit des Jahres aufhalten. Allerdings müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung vorlegen, dass Sie sich tatsächlich an diesem Ort aufhalten, oder einen Mietvertrag.
Weitere Pflichten
Nach Ihrer ersten Anmeldung wird Ihnen der Sachbearbeiter eine bestimmte Person zuweisen, die Sie beim Arbeitsamt ständig betreut. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Termine pünktlich wahrzunehmen. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie dies mitteilen und einen triftigen Grund angeben, z. B. eine Krankheit. Wenn Sie nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, werden Sie aus der Kartei gestrichen und haben mindestens sechs Monate lang keinen Anspruch auf eine Eintragung in die Kartei der Arbeitsuchenden oder auf Arbeitslosengeld. Der Beamte wird versuchen, eine Stelle für Sie zu finden, und Sie sind verpflichtet, sich zu den zugewiesenen Stellen zu begeben. Wenn Ihnen eine Stelle angeboten wird, dürfen Sie diese nicht ohne triftigen Grund ablehnen. Andernfalls riskieren Sie, aus dem Register gestrichen zu werden. Wenn Sie eine Stelle gefunden haben, müssen Sie sich innerhalb von 8 Tagen vom Amt abmelden.
Wie zu Beginn dieses Artikels erwähnt, ist es keine Schande, beim Jobcenter als Arbeitssuchender registriert zu sein, und es bringt sicherlich viele Vorteile mit sich, die es schade wäre, nicht zu nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Arbeitsamt oder auf dessen Website - www.uradprace.cz.
