Arbeitsbeziehungen sind nicht erwünscht

Sicherlich haben Sie während Ihrer beruflichen Laufbahn ein Paar getroffen, dessen Beziehung sich am Arbeitsplatz entwickelt hat, oder Sie haben eine "Romanze" mit einem Kollegen erlebt. Arbeitsbeziehungen sind aus einem einfachen Grund nichts Besonderes. Sie verbringen mehr Zeit mit Kollegen als mit Familie oder Freunden, und manchmal reicht ein kleiner Funke aus, der sich während der Überstunden oder einer Firmenfeier zu etwas mehr entwickelt. Sie haben viel mit den meisten Kollegen gemeinsam, daher ist es kein Wunder, dass jede dritte Ehe am Arbeitsplatz stattfindet.
Beziehung oder Romantik
Die meisten Unternehmen versuchen, ein funktionierendes Team aufzubauen, und wählen daher Arbeitssuchende aus, von denen sie glauben, dass sie in das bestehende Team passen. Ein funktionierendes Team bringt jedoch nicht nur eine höhere Produktivität mit sich, sondern auch die wachsende gegenseitige Sympathie einiger Mitarbeiter. Nicht nur jede dritte Ehe findet am Arbeitsplatz statt, sondern auch viele Untreue, die häufig zu Spannungen zwischen Kollegen führen. Vermeiden Sie daher "einmalige" Romanzen am Arbeitsplatz. Wenn Sympathie jedoch zu einer harmonischen Beziehung wird, kann sich dies positiv auf das Team auswirken. Sie wollen sich mit besserer Arbeitsleistung voreinander präsentieren oder sich gegenseitig mehr helfen, was zu besseren Ergebnissen für das gesamte Team führt. Trotzdem ist es besser, wenn einer von ihnen in eine andere Abteilung versetzt wird oder sich einen anderen Job ansieht. Das Problem tritt jedoch auf, wenn die Beziehung nicht mehr funktioniert. Das nachfolgende "stickig" wird an andere übertragen. Die meisten Paare können Streitigkeiten nicht vermeiden und ihre persönlichen Probleme bei der Arbeit vor anderen Kollegen lösen. Dies bringt andere Mitarbeiter in eine unangenehme Situation.
Verbotene Beziehungen am Arbeitsplatz
Viele Arbeitgeber "verbieten" Arbeitsbeziehungen, was gegen das Arbeitsgesetz verstößt, wenn der Arbeitgeber kein Recht hat, in irgendeiner Weise in die Privatsphäre seiner Arbeitnehmer einzugreifen, das Arbeitsgesetz jedoch die Arbeitsbeziehungen nicht ausdrücklich erwähnt. Es wird oft vom Arbeitgeber empfohlen, dass eines der Paare den Job verlässt. Der Arbeitnehmer kann jedoch keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten, da die Gründung einer Partnerschaft in keiner Weise mit der Ausführung seiner Arbeit zusammenhängt.
